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   VGH Bayern, 18.03.2024 - 4 C 24.316   

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https://dejure.org/2024,6508
VGH Bayern, 18.03.2024 - 4 C 24.316 (https://dejure.org/2024,6508)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.03.2024 - 4 C 24.316 (https://dejure.org/2024,6508)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. März 2024 - 4 C 24.316 (https://dejure.org/2024,6508)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 167; ZPO § 890
    Ordnungsgeldfestsetzung wegen Missachtung einer einstweiligen Anordnung, Auslegung einer gerichtlich angeordneten Unterlassungsverpflichtung, Pflicht zur aktiven Beseitigung eines dauerhaften Störungszustands, keine bloße "Archivierung" des unzulässigen Eintrags auf der ...

  • rewis.io

    Ordnungsgeldfestsetzung wegen Missachtung einer einstweiligen Anordnung, Auslegung einer gerichtlich angeordneten Unterlassungsverpflichtung, Pflicht zur aktiven Beseitigung eines dauerhaften Störungszustands, keine bloße "Archivierung" des unzulässigen Eintrags auf der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 76/13

    CT-Paradies - Urheberschutz: Übliche Benennung des Urhebers bei

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2024 - 4 C 24.316
    Gerichtliche Verpflichtungen zur Unterlassung einer Handlung, durch die ein fortdauernder Störungszustand geschaffen wurde, sind daher regelmäßig dahin auszulegen, dass sie nicht nur die Unterlassung derartiger Handlungen, sondern auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands umfassen (BGH, U.v. 18.9.2014 - I ZR 76/13 - juris Rn. 63).
  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12

    Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2024 - 4 C 24.316
    Der Schuldner eines Unterlassungsanspruchs muss also nicht nur alles unterlassen, was zu einer Verletzung führen kann, sondern auch alles tun, was im konkreten Fall erforderlich und zumutbar ist, um künftige oder andauernde Verletzungen zu verhindern oder rückgängig zu machen (BGH, U.v. 13.11.2013 - I ZR 77/12 - NJW 2014, 2180 Rn. 26 m.w.N.).
  • BGH, 12.07.2018 - I ZB 86/17

    Unterlassungspflicht einer Rundfunkanstalt durch Entfernung des Fernsehbeitrags

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2024 - 4 C 24.316
    a) Bei der Auslegung von Unterlassungstiteln wird zugunsten des Vollstreckungsgläubigers allgemein angenommen, dass die Verpflichtung sich nicht im bloßen Nichtstun erschöpft, sondern auch die Vornahme von Handlungen zur Beseitigung eines zuvor geschaffenen Störungszustandes umfasst, wenn allein dadurch dem Unterlassungsgebot Folge geleistet werden kann (BGH, B.v. 12.7.2018 - I ZB 86/17 - NJW 2019, 56 Rn. 10; Pietzner/Möller in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand 3/2023, § 172 VwGO Rn. 35 m.w.N.; Heckmann in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 172 Rn. 63).
  • VGH Bayern, 02.10.2012 - 10 BV 09.1860

    Behörde muss dem Vermieter eine Feuerbeschau vorankündigen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2024 - 4 C 24.316
    Das in seiner Eigenschaft als Vollstreckungsgericht angerufene erstinstanzliche Gericht hat den Antrag, der eine Unterlassungsverpflichtung betraf und daher richtigerweise auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes (§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 890 ZPO) gerichtet war (vgl. BayVGH, B.v. 3.4.2018 - 22 S 17.2080 - BayVBl 2018, 822 Rn. 14; U.v. 2.10.2012 - 10 BV 09.1860 - juris Rn. 85; Kraft in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 172 Rn. 4 m.w.N.), zu Unrecht abgelehnt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2022 - 15 B 893/22

    Stadt Hilchenbach muss Artikel zur Partei Der Dritte Weg von ihrer Internetseite

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2024 - 4 C 24.316
    Dass die betreffende Passage möglicherweise durch die Aufnahme neuer Beiträge schon ein Stück weit nach unten verschoben war, änderte nichts daran, dass sie für Interessierte in unveränderter Form aufrufbar war und die politische Meinungsbildung beeinflussen konnte (vgl. OVG NRW, B.v. 14.11.2022 - 15 B 893/22 - NVwZ-RR 2023, 197 Rn. 56 ff.).
  • OLG Celle, 19.08.2022 - 5 W 25/22

    Schuldhafte Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverfügung; Verlinkung auf

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2024 - 4 C 24.316
    Geht es um Verstöße durch Aussagen im Internet, so muss der Unterlassungsschuldner durch geeignete aktive Maßnahmen sicherstellen, dass die betreffenden Inhalte nicht mehr im Internet aufgerufen werden können (OLG Celle, B.v. 19.8.2022 - 5 W 25/22 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.04.2018 - 22 S 17.2080

    Androhung eines Ordnungsgeldes zur Durchsetzung einer Unterlassungsverpflichtung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2024 - 4 C 24.316
    Das in seiner Eigenschaft als Vollstreckungsgericht angerufene erstinstanzliche Gericht hat den Antrag, der eine Unterlassungsverpflichtung betraf und daher richtigerweise auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes (§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 890 ZPO) gerichtet war (vgl. BayVGH, B.v. 3.4.2018 - 22 S 17.2080 - BayVBl 2018, 822 Rn. 14; U.v. 2.10.2012 - 10 BV 09.1860 - juris Rn. 85; Kraft in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 172 Rn. 4 m.w.N.), zu Unrecht abgelehnt.
  • VG Bayreuth, 20.12.2016 - B 5 E 16.832

    Facebook-Eintrag über Erzbischof als unwahre Tatsachenbehauptung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.03.2024 - 4 C 24.316
    In dem unveränderten Stehenlassen des betreffenden Eintrags auf der F.-Seite lag somit eine fortdauernde Verbreitung der betreffenden Äußerungen und daher ein Verstoß gegen die gerichtlich angeordnete Unterlassungsverpflichtung (vgl. VG Bayreuth, B.v. 20.12.2016 - B 5 E 16.832 - juris Rn. 36; Kalscheuer/Jacobsen, a.a.O., Rn. 21).
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